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Geburtsprotokoll
Fruchtblase: O geschlossen O aufgerissen O nicht gesehen Geburt: O Kopf voran O Hinterfüße voran O nicht gesehen Hündin entfernt Eihäute: O ja O nein O Züchterin hilft beim Aufreißen/Bemerkungen:..................................................................................................................................... Nachgeburt: O ja O nicht gesehen Von Hündin verschlungen: Oja O nein Durchtrennen der Nabelschnur: O durch Hündin O durch Züchter/ Bemerkungen:............................................................................................ Länge der verbliebenen Nabelschnur:.................cm Verletzungen: O nein O ja/ Beschreibung:............................................................................ Erstes Trinken an der Zitze nach:...................Min./Bemerkungen:..........................................................................................................
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Gewichtskontrollblatt
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Zum Thema Kaufvertrag: Das neue Schuldrecht: Was ändert sich beim Tierkauf?
Am 1. Januar
2002 trat das neue Schuldrecht in Kraft. Es regelt u.a. Gewährleistungsfristen
für Sachen und Tiere. Tiere sind zwar keine Sachen, doch für ihren Kauf oder
Verkauf gelten dieselben Regeln wie für Sachen. Für deren Mängel müssen
Verkäufer jetzt viel länger und weitreichender haften als bisher. Nun gibt es
die ersten Streitfälle, die nach dem neuen Recht zu entscheiden sind.
Den Labrador-Rüden Robbie kaufte die Dortmunder Familie Stern Anfang Februar
ganz spontan. „Erstklassige Welpen der Rassen Boxer, Labrador, Cocker ...
geimpft und entwurmt“ – diese Anzeige eines Händlers aus Dorsten hatte sie
neugierig gemacht. Auf dem Gelände des Händlers bekamen sie dann einen Welpen
auf den Arm, es war Liebe auf den ersten Blick.
Auf den zweiten Blick zeigte sich dann, dass Robbie krank war, erzählt Wolfgang
Stern: „Beim Spazierengehen blieb er nach kurzer Zeit liegen, das ging so über
Tage und Wochen hinweg. Wir sind dann relativ schnell zum Tierarzt gegangen, und
der hat schwere Hüftgelenk- und Ellenbogendysplasie festgestellt.“
Hüftgelenk- beziehungsweise Ellenbogendysplasie, kurz HD beziehungsweise ED
genannt, ist eine erbliche Gelenkkrankheit. Ohne Veranlagung keine HD oder ED.
Experten streiten aber darüber, wie groß der Einfluss von Ernährung und Haltung
auf den Ausbruch dieser Krankheiten ist.
Sie sind nicht nur qualvoll für die Hunde, sondern auch für deren Käufer. HD
oder ED werden meist erst lange nach dem Kauf eines Welpen festgestellt. Nach
dem alten Recht hatten Käufer kaum eine Chance, den Verkäufer in Haftung zu
nehmen, denn die alte Gewährleistungsfrist lief nur sechs Monate ab Kauf. Selbst
wenn die Krankheit innerhalb dieses Zeitraums festgestellte wurde, macht der
Käufer ein Verlustgeschäft, wenn er das Tier behielt und behandeln ließ. Denn
mehr als den Kaufpreis musste der Verkäufer nicht erstatten, auch wenn die
Behandlungskosten höher lagen. Nur wenn der Käufer dem Verkäufer Arglist
nachwies – etwa bewusstes Verschweigen einer Krankheit –, konnte er darüber
hinaus Schadenersatz verlangen.
Auch die Sterns zahlten weit mehr für die Behandlung als für Robbie selbst. Der
Welpe hatte 450 Euro gekostet – für die Operation mussten die Sterns bisher
knapp 2.000 Euro hinlegen. Glück im Unglück für die Sterns: Als sie Robbie
kauften, galt schon das neue Schuldrecht. Und das hat viele Vorteile für sie.
Grundsätzlich gilt seit 1. Januar 2002: Ob Tier oder Sache – die
Gewährleistungsfrist für, so heißt es im Gesetz, „neue“ Tiere wurde von sechs
Monaten auf zwei Jahre verlängert.
Was ein neues Tier ist – darüber werden Juristen noch trefflich streiten. Gemäß
einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg aus dem Jahr 1989 gelten neun
Wochen alte Welpen als neu. Aus dem Tenor des Urteils schließt der Dortmunder
Rechtsanwalt Wolfgang Becher, der sich auf rechtliche Fragen rund um den
Hundekauf spezialisiert hat, dass auch noch zwölf Wochen alte Welpen als neue
Sachen angesehen werden dürften.
Für, im Juristendeutsch, „gebrauchte“ Tiere kann die Gewährleistungsfrist auf
ein Jahr verkürzt werden.
Neu ist auch: Für jedwede Beeinträchtigung, ob Milben, Würmer oder HD, ob
geringfügig oder nicht, hat der Verkäufer einzustehen, wenn aufgrund der
Inkubationszeit oder bei erblich bedingten Erkrankungen davon ausgegangen werden
muss, dass der „Mangel“ bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war.
Alle Unternehmer müssen sich an die gesetzlichen Gewährleistungsfristen halten.
Unternehmer laut Gesetz ist, wer „planmäßig gegen Entgelt“ Tiere abgibt. Es
spielt keine Rolle, ob er damit Gewinn erzielt. Noch immer kürzen viele Züchter
oder Händler in ihren Kaufverträgen die Gewährleistungsfristen oder schließen
Schadenersatzansprüche aus. Doch solche Ausschlüsse sind Makulatur. Egal was im
Kaufvertrag steht: Unternehmer müssen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
einhalten.
Nach Meinung von Rechtsanwalt Becher müssen sich Tierheime nicht an die
gesetzlichen Gewährleistungsfristen halten. Sie schließen keinen Kauf-, sondern
einen Übergabevertrag und verlangen auch kein Entgelt, sondern eine
Aufwandsentschädigung. Wenn aber bekannte Mängel eines Tieres – sei es eine
Krankheit oder Bissigkeit – verschwiegen werden, haben Tierheimkunden weiterhin
ein Recht auf Schadenersatz.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein „Mangel“ bereits beim Kauf
vorlag. Allerdings hat Familie Stern wieder Glück im Unglück. Denn HD und ED bei
Labrador Robbie wurden innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf festgestellt.
Während dieser Frist gilt nun eine Beweislastumkehr. Der Verkäufer muss
beweisen, dass Robbie erst bei den Sterns krank wurde. Er muss auch das
Gutachten bezahlen. Und noch viel mehr – erklärt Wolfgang Becher, der Anwalt der
Sterns:
„Nach dem neuen Recht ist es so, dass bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen
nicht nur der Kaufpreis zu erstatten ist, sondern darüber hinaus auch
Schadenersatzansprüche wie etwa Behandlungskosten, Fahrtkosten und weitere
Kosten, die in Zusammenhang mit der Behandlung des Hundes stehen. Die Kosten
dürfen – auf den Wert des Hundes bezogen – allerdings nicht unverhältnismäßig
sein. Wann Kosten als unverhältnismäßig angesehen werden, wird erst noch von der
Rechtssprechung entschieden werden müssen. Die Eheleute Stern werden auf jeden
Fall mehr als den Kaufpreis beanspruchen können.“
Robbies Verkäufer war für den WDR nicht zu sprechen. Er schaltet weiter
Anzeigen. Bald, so hoffen die Sterns, werden sie nicht mehr in der Zeitung
stehen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Händler wegen
Betrugs und illegalen Handels mit Hunden aus Osteuropa.
Dass das neue Kaufrecht schnellen Brütern und dubiosen Händlern das Leben schwer
macht, freut Züchter, die sich an die Regeln von Zuchtverbänden wie des
„Verbandes für das Deutsche Hundewesen“ (VDH) halten. Sie tun im Vorfeld in der
Regel ihr Möglichstes, um Krankheiten bei ihren Welpen auszuschließen. Viele
Züchter behaupten deshalb, sich wegen des neuen Schuldrechts keine Sorgen zu
machen.
Petra Friedl aus Hamm, die seit 20 Jahren Airdaleterrier züchtet, hofft, dass
alles so reibungslos weitergeht wie bisher. Eine gewisse Unsicherheit spürt sie
dennoch: „Diese zweijährige Garantie, das gilt für Geräte, aber für Lebewesen
ist sie im Prinzip nicht möglich. Man kann halt einen Hund oder ein anderes Tier
nicht mit einem Auto oder einem Fernseher vergleichen. Bei vielen Krankheiten
spielen Haltung und Ernährung eine große Rolle – aber da habe ich überhaupt
keinen Einfluss mehr drauf.“
Ähnlich sieht es Olaf Dorgarthen aus Dortmund, der Golden Retriever züchtet:
„Ich kann den Käufern viel empfehlen – ob sie sich daran halten, kann ich nicht
kontrollieren. Wenn sie den Welpen zu Hause auf Parkett halten oder im dritten
Stock, dann kann er eine HD entwickeln, die bei richtiger Haltung nicht
entstanden wäre. Aber das muss man erst mal beweisen.“
Im Streitfall müssten nun Petra Friedl und Olaf Dorgarthen beweisen, dass der
Käufer Schuld an der Krankheit des Hundes trägt – zumindest während der ersten
sechs Monate nach dem Kauf. Allerdings nur dann, wenn sie von einem Richter als
„Unternehmer“ eingestuft würden. Denn nur Unternehmer müssen sich an die
gesetzlichen Fristen halten.
Hobbyzüchter und Privatleute, die nicht „planmäßig gegen Entgelt“ Tiere abgeben,
können jedwede Haftung ausschließen – wenn sie mit dem Kunden individuell einen
Vertrag aushandeln. Sobald sie allerdings Formverträge nutzen – und das ist die
Regel – ist ein Totalausschluss nicht mehr möglich. In einem Formvertrag könnte
ein Hobbyzüchter die Gewährleistungsfrist aber immerhin noch auf ein Jahr
verkürzen, eine Minderung des Kaufpreises und die Beweislastumkehr während der
ersten sechs Monate ausschließen.
Doch wer ist Unternehmer und wer Hobbyzüchter? Sind Züchter, die ein, zwei oder
drei Würfe pro Jahr verkaufen, schon Unternehmer? Eine Frage, die Richter im
Streitfall klären müssten. Der VDH will die ersten Urteile abwarten und dann
entscheiden, ob er seinen Mitgliedern – allesamt Hobbyzüchter – empfiehlt,
grundsätzlich Formverträge mit verkürzten Fristen zu nutzen.
VDH-Geschäftsführer Bernhard Meyer hält die Anwendung des Schuldrechts auf den
Tierkauf für unpassend. Das Gebot der Stunde sei „ein Heimtierzuchtgesetz. In
Deutschland kann jeder züchten, ohne Voraussetzungen, ohne Kontrollen. Wir im
VDH haben unsere eigenen Regeln, aber die müssten für alle gelten.“
Viele Käufer machten es überdies dubiosen Händlern und Züchtern leicht: „Wenn es
um den Kauf eines neuen Kühlschranks oder Autos geht, dann werden die
verschiedenen Angebote auf Herz und Nieren geprüft. Wenn sich die Leute einen
Hund anschaffen, geschieht das oft spontan, ohne zu fragen: Wo kommt das Tier
her, welche Papiere hat es, ist der Züchter Mitglied einer seriösen
Organisation?“
Auch Wolfgang Stern würde nie wieder spontan einen Hund kaufen: „Das neue Recht
hat natürlich den Vorteil, dass man einen Schaden eventuell wieder ersetzt
bekommt, wenn er entstanden ist. Viel schöner wäre es natürlich, wenn dieser
Schaden gar nicht erst entstünde. Deswegen kann ich nur den Rat geben, sich
vorher gut zu informieren, ob der Züchter zugelassen ist. Ich würde beim
nächsten mal auf jeden Fall auch die Elterntiere sehen wollen und erst nach dem
zweiten oder dritten Besuch einen Welpen kaufen.“
Alle Kosten, die für Robbies Behandlung entstanden sind, werden die Sterns
wahrscheinlich nicht zurückbekommen. Doch ein Familienmitglied kann man nicht
einfach umtauschen, daran ändert auch das neue Schuldrecht nichts.
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